RAUCH- UND WÄRMEABZUGSANLAGEN
Prüfung und Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Die jeweilige Landesbauordnung und die DIN 18232 regeln die jährliche Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Bei besonderer Schmutz- oder Staubbelastung sind kürzere Intervalle vorgesehen.
Im Rahmen der europäischen Harmonisierung gilt zusätzlich zur deutschen Norm die Normreihe EN 12101.
Pyrotechnische Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Kommen bei Ihnen pyrotechnische Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zum Einsatz, haben diese eine Gebrauchsdauer von drei Jahren. Ausschließlich durch den Hersteller geschultes Personal darf an der Anlage Wartungsarbeiten vornehmen. Ein Wartungsvertrag sichert die termingerechte Instandhaltung der Anlage, die jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden muss.
Gehen Sie auf Nummer sicher und verlassen Sie sich auf die fristgerechte Überprüfung durch uns.