FAHRBARE FEUERLÖSCHER
Nach dieser Norm müssen fahrbare Feuerlöscher auf ihre Funktion hin zweijährlich durch einen Fachbetrieb überprüft werden. Prüfen darf, wer die Sachkunde für fahrbare Feuerlöscher erlangt hat – die Voraussetzung hierfür ist wiederum die Sachkunde für tragbare Feuerlöscher in Verbindung mit der Ausbildung ‚befähigte Person gemäß §2 (6) BetrSichV‘.