Im Brandfall laufen in der Brandmelderzentrale (BMZ), die das Herzstück einer Brandmeldeanlage (BMA) darstellt und als Alarmierungseinrichtung dient, die Meldungen der installierten Brandmelder auf.
Brandmeldeanlagen werde üblicherweise gesetzlich oder baurechtlich vorgeschrieben. Dies erfolgt durch den Brandschutznachweis oder über die Baugenehmigung eines Objekts. Außerdem kann es vorkommen, dass die Gebäudeversicherung zusätzliche Auflagen in Bezug auf eine Brandmeldeanlage stellt.
Brände werden bereits in der Entstehungsphase erkannt und helfen dabei den etwaigen Schaden so gering wie möglich zu halten. Anhand verschiedener Brandkenngrößen wie Rauch, Wärme, CO2 entscheidet sie, ob ein Brand vorliegt und welche Schritte als Nächstes folgen. So ist die Aufschaltung auf die Feuerwehr und unsere unternehmenseigene Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) möglich.
Sie kann auch Löschanlagen, beispielsweise mit dem Löschgas CO2 aber auch Sprachalarmierungsanlagen, Sprinkleranlagen oder Rauchansaugsyteme (RAS) ansteuern. Brandmeldeanlagen unterliegen der DIN VDE 0833 Teil 1 und 2, die das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Gefahrenmeldeanlagen innerhalb und außerhalb von Gebäuden regelt. Weiterhin gelten verschiedene Teile der DIN EN54 sowie der DIN 14675 und VdS 2095 für Brandmeldeanlagen innerhalb und außerhalb von Gebäuden, die aus verschiedenen Bestandteilen bestehen und miteinander korrespondieren. Eine Brandmeldeanlage bedarf einer individuellen und bedarfsgerechten Konzeption. Ihre Planung/Projektierung, Installation, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung sollte im Rahmen eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes und als Gesamtlösung erfolgen.
Notruf- und Serviceleitstelle
Erfahren Sie mehr zu Aufschaltungen von Brandmeldeanlagen.
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