Mit den praxisorientierten Brandschutzschulungen von Chubb Österreich erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben gemäß §25 ASchG und TRVB O 117 und erhöhen gleichzeitig die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden.
Ein Brand kann jederzeit entstehen – gut ausgebildete Mitarbeitende sind die erste Verteidigungslinie. Unsere Schulungen vermitteln lebensrettendes Wissen und helfen dabei, schnell und richtig zu handeln.
Ihre Vorteile:
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben gemäß §25 ASchG & TRVB O 117
Praxisnahe Übungen durch zertifizierte Brandschutzexpert:innen
Individuell anpassbar an Ihr Unternehmen & Ihre Branche
Durchführung vor Ort oder in unseren Schulungszentren
Wir bieten Ihnen ein modulares Schulungssystem, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist:
Theoretische Grundlagen zu Brandverhütung und Verhalten im Brandfall
Brandklassen, Löschmittel & Einsatzbereiche
Dauer: 2 Stunden | Teilnehmer: max. 15
Zertifikat: Ja
Realitätsnahe Löschübungen am Brandsimulator
Umgang mit verschiedenen Löschmitteln
Dauer: 1,5 Stunden | Teilnehmer: max. 10
Analyse der betrieblichen Risiken
Maßgeschneiderte Inhalte & Übungen vor Ort
Dauer & Umfang nach Absprache
Beratung & Bedarfserhebung
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die Anforderungen und Risiken Ihres Unternehmens.
Planung & Organisation
Terminvereinbarung, Teilnehmerplanung & Vorbereitung der Unterlagen.
Durchführung der Schulung
Vor Ort oder in einem unserer modernen Trainingszentren.
Zertifikate & Dokumentation
Teilnahmebestätigungen, rechtssichere Dokumentation für Behörden.
| Schulung | Preis |
|---|---|
| Grundschulung (bis 15 TN) | ab € 490,– pauschal |
| Löschtraining (bis 10 TN) | ab € 590,– pauschal |
| Inhouse-Schulung | auf Anfrage |
Tipp: Kombi-Angebote für mehrere Module möglich – fragen Sie uns!
Handfeuerlöscheröscherunterweisung gem. § 25 ASchG bzw. §45 AStV
Arbeitgeber müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden. Ebenso ist eine ausreichende Anzahl an Arbeitnehmer mit der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen zu schulen.
Gerne unterstützen wir Sie hier, mit unserer Löscherunterweisung.
Handfeuerlöscheröscherunterweisung praktisch und theoretisch gem. § 25 ASchG bzw. §45 AStV
Arbeitgeber müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden. Ebenso ist eine ausreichende Anzahl an Arbeitnehmer mit der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen zu schulen.
Gerne unterstützen wir Sie hier, mit unserer Löscherunterweisung.