Die Einbaurichtlinien und Anforderungen unserer Rauch- und Brandschutztüren sowie -tore sind in der jeweiligen Landesbauordnung und der DIN 4102 verfasst. Dabei gibt es folgende Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120 und T180. Welche Feuerwiderstandsklasse bei Ihrem Objekt zum Einsatz kommt, richtet sich nach der Gebäudenutzung sowie nach den Anforderungen an die Wand, in der sie eingebaut werden. Rauch- und Brandschutztüren sowie -tore müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) bauaufsichtlich zugelassen sein und unterliegen einem jährlichen Prüfintervall durch einen Sachkundigen.